Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Freie Fahrt für Geburtstagskinder mit dem MVV-Jubiläumsticket

Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) wird in diesem Jahr 50 Jahre alt – und feiert das gemeinsam mit seinen Fahrgästen: Von 28. April 2022 bis einschließlich 27. April 2023 fahren Geburtstagskinder an ihrem Ehrentag im MVV-Gesamtnetz kostenfrei. Zusätzlich dürfen Inhaber:innen eines MVV-Abonnements oder einer IsarCard Semester mit dem Jubiläumsticket an ihrem Geburtstag sogar noch eine Person mitnehmen.

Gemeinsam mit dem MVV, der am 28. Mai 1972 an den Start ging, feiert auch die S-Bahn München in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Am 28. April 1972 starteten die ersten Pendelfahrten auf der S-Bahn-Stammstrecke. Und auch die Münchner U-Bahn, die schon ein paar Monate länger, nämlich seit Oktober 1971, unterwegs ist und deren Feier im vergangenen Jahr eher kleiner ausfallen musste, feiert Jubiläum.

An ihrem Geburtstag fahren die Fahrgäste im MVV-Raum deshalb mit dem MVV-Jubiläumsticket kostenfrei. Das Ticket gilt im Zeitraum von Donnerstag, 28. April 2022, bis einschließlich Donnerstag, 27. April 2023, für Personen ab dem vollendenten sechsten Lebensjahr an ihrem eigenen Geburtstag von 0 Uhr bis 24 Uhr. Es ist im gesamten MVV-Netz in allen Verbundverkehrsmitteln gültig.

Abonnent:innen von IsarCard, IsarCard9Uhr, IsarCard65, IsarCard60Übergang, IsarCardSchule I/II, IsarCardAusbildung und IsarCardJob sowie der IsarCard Semester profitieren zusätzlich: Sie dürfen mit dem MVV-Jubiläumsticket an ihrem Geburtstag eine Person kostenfrei mitnehmen.

Das MVV-Jubiläumsticket kann nach dem Eintragen des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums sowie der Angabe, ob ein gültiges Abonnement vorhanden ist, ausschließlich online unter www.mvv-muenchen.de/jubilaeum heruntergeladen werden.

Bei Kontrollen ist das Ticket als Ausdruck oder als PDF-Datei auf einem mobilen Medium zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation und – bei Mitnahme einer weiteren Person – dem vorhandenen Abonnement vorzuzeigen. Personen vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können den Nachweis des Geburtstages auch auf andere Art erbringen.

Bitte beachten: Eine Erstattung oder Barauszahlung des Gegenwertes des MVV-Jubiläumstickets ist ausgeschlossen. Zudem berechtigt das MVV-Jubiläumsticket nicht zu Ersatzansprüchen, etwa aus den Fahrgastrechten oder den Kundengarantien.