Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Scooter-Sharing

Unterwegs mit E-Motorrollern und E-Tretrollern.

In München stehen verschiedene Roller-Verleihsysteme zur Verfügung, die sich grundlegend in den angebotenen Fahrzeugen voneinander unterscheiden: Von konventionellen E-Motorrollern, die nur mit Führerschein gefahren werden dürfen und mit denen sich auch längere Strecken zurücklegen lassen, bis hin zu zahlreichen E-Tretrollern, die sich vor allem zum Überbrücken kleiner Wegstrecken eignen.

Und wie sieht es mit der Mitnahme im ÖPNV aus?

In allen Verkehrsmitteln im MVV – S-Bahn, U-Bahn, Tram, städtische Busse, MVV-Regionalbusverkehr, integrierte Regionalzüge – werden die kleinen Elektroflitzer in zusammengeklapptem Zustand als „Sache“ behandelt und kostenlos transportiert. Der dazugehörige Akku muss fest im Gerät verbaut sein. Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist nicht nötig. Nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Tretroller sind von der Beförderung ausgeschlossen. Analog zu bestehenden Regelungen für andere Fortbewegungsmittel dürfen E-Tretroller in Bahnhöfen (inkl. Zwischengeschossen) und an Haltestellen nicht verwendet und auch dort nur zusammengeklappt transportiert werden.

Scooter-Sharing im MVV – eine Anbieterübersicht

E-Motorrollersharing


Über 500 dieser Fahrzeuge stehen in der gesamten Innenstadt zu Verfügung. Das Ausleihen per App ist schnell und einfach: Registrieren, Motorroller in der Nähe aussuchen, Helm aufsetzen, starten und losfahren. Fahren mit E-Motorrollern macht nicht nur Spaß, das Sharing-Angebot ist auch eine sinnvolle Ergänzung im Angebotsmix der städtischen Verkehrsmittel. Ohne Abgase und schnell, kommt man durch den städtischen Verkehr, und auch die Parkplatzsuche ist relativ einfach. Durch das Freefloating System muss ein Moped nicht an bestimmten Abgabestellen geparkt werden - mit der App findet man vorhandene Motorroller in der Umgebung ganz leicht. Die E-Motorroller können auch bequem zu zweit gefahren werden - zwei Helme sind vorhanden! Egal ob in der Freizeit oder beim Pendeln zur Arbeit, mit einer Reichweite von bis zu 100 Kilometern sind die E-Motorroller vielfach einsetzbar.

Was gilt es zu beachten?

  • Helmpflicht
  • Nutzer:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen (EU- oder EEA-) PKW-Führerschein der Klasse B oder Motorradführerschein der Klasse A besitzen
  • Ein E-Motorroller kann eine Geschwindigkeit von 45 bis 50 km/h erreichen
  • Alkoholverbot
  • Das Mitnehmen einer weiteren Person ist erlaubt.

Anbieter in München:

 

 

 

E-Tretrollersharing


Mehrere Anbieter bieten in München und der Region Elektro-Tretroller zum Ausleihen an. Abhängig vom Ladezustand können Sie damit kürzere Strecken im jeweiligen Geschäftsbereich der Anbieter zurücklegen. Bitte beachten Sie die Anbieterinformationen.

Was gilt es zu beachten?

  • Alle Personen, ab mindestens 14 Jahren, dürfen die E-Tretroller nutzen. Anbieter von E-Tretrollern können in ihren Nutzungsbedingungen aber festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
  • Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  • Es gibt keine Helmpflicht beim E-Tretrollerfahren. Aus Sicht der Verkehrssicherheit und aus gesundheitlichen Gründen wird jedoch das freiwillige Tragen eines Helms empfohlen.
  • Auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder außerorts auch auf Seitenstreifen dürfen E-Tretroller genutzt werden. Sollte kein Radweg vorhanden sein, muss die Fahrbahn genutzt werden. Nicht erlaubt ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen!
  • Alkoholverbot
  • Es darf nur eine Person (Fahrzeuglenker) auf einem E-Tretroller fahren. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nicht erlaubt.

Anbieter in München und der Region: