Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Herzlich Willkommen im MVV!

Der MVV wächst weiter: Ab 1. Januar 2025 gehören die Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau zum Münchner Verkehrsverbund (MVV)

MVV steht für Münchner VerkehrsVerbund und beschreibt einen Zusammenschluss aller beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte. In diesem Verkehrsverbund gibt es ein einheitliches Tarifsystem, das in allen Verkehrsmitteln (Regionalzüge, S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus) gilt: Der MVV-Tarif.

Neben dem neuen Tarifsystem – also neuen Zonen, Preisen und Tickets – ist für die Bürgerinnen und Bürger die Umstellung auf die die neuen 3-stelligen Liniennummern der Busse sicherlich das auffälligste Merkmal. Dazu kommen die Möglichkeit zum Ticketkauf in der App und die elektronische Fahrplanauskunft des MVV.

Weitere Informationen zum MVV und seinen Gesellschaftern finden Sie hier: https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/der-mvv/der-verbundgedanke/index.html

Das Wichtigste im Überblick

Ein Ticket für alle Verkehrsmittel

Der MVV-Tarif löst alle anderen Nahverkehrstarife in den neuen Landkreisen ab – die bisherigen Bustickets oder Tickets für den Zugverkehr verlieren ihre Gültigkeit. Mit einem MVV-Ticket können sämtliche integrierten Nahverkehrsmittel genutzt werden: Orts- und Stadtbusse* genauso wie Regionalbusse, Regionalzüge, die S-Bahnen, U-Bahnen und Trambahnen. Das bedeutet, dass z.B. beim Umstieg vom Stadtbus auf Regionalzug künftig kein separater Fahrschein mehr benötigt wird.

On-Demand-Verkehre / AST-Verkehre können auch weiterhin im eigenen Tarif fahren.

* gültig für Stadtverkehr Landsberg am Lech und Schongau sowie Ortsverkehr Dießen; Integration der Stadtverkehre in Penzberg und Weilheim ist noch nicht entschieden.


Fahrplanauskunft und Handyticket

Die elektronische Fahrplanauskunft auf der MVV-Webseite oder die MVV-App sind die zentralen Informationsquellen für Verbindungs- und Preisauskünfte und der einfachste Weg, das richtige Ticket zu kaufen.
Wer sein Ticket in der App löst, spart sich den Gang zum Fahrkartenautomaten oder den Kauf eines Tickets beim Fahrpersonal im Bus. Nach Eingabe von Start und Ziel ermittelt die Fahrplanauskunft die beste(n) Verbindung(en) für den gewünschten Reisezeitpunkt und den Fahrpreis.


Die Tarifzonen

Das MVV-Gebiet ist in 13 Tarifzonen unterteilt. Die Zone M als Kernzone umfasst die Landeshauptstadt München und einige umliegende Gemeinden. Rund um die Kernzone gruppieren sich die Zonen 1 bis 12. Jede Haltestelle ist einer Tarifzonen zugeordnet – einige Haltestellen können auch in zwei Zonen liegen.


Der Geltungsbereich bestimmt den Preis

Ein Ticket wird immer für einen zusammenhängenden Geltungsbereich gelöst, also für jede befahrene und durchfahrene Zone.

Gibt es mehrere Fahrtwege zwischen Start und Ziel, die unterschiedliche Zonen durchfahren, dann können auch die Fahrpreise verschieden sein.

Weitere Informationen zur Fahrpreisermittlung


Kleiner Preis für kurze Strecken oder Busfahrten im Ort

Der MVV-Tarif kennt zwei unterschiedliche Kurzstreckenregeln:

  • Grundregel: Eine Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach Einstieg (davon jedoch maximal 2 Haltestellen in U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug oder X-Bus) zählt als Kurzstrecke. Dies gilt überall im MVV.

  • Gemeinderegel: Auch eine Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen – mit all ihren zugehörigen Orten – zählt als Kurzstrecke, selbst wenn sie mehr als 4 Haltestellen umfasst. Dies gilt nicht in München.

Die Kurzstrecke kann als eigenständiges Ticket gekauft oder als ein Streifen auf der Streifenkarte entwertet werden.

Weitere Informationen zur Kurzstrecke


Neue Nummer. Gleicher Bus.

Viele Buslinien im Landkreis verkehren ab dem MVV-Beitritt unter neuen, dreistelligen Liniennummern, die im MVV-Gebiet üblich sind. Die Linienwege und Fahrtzeiten haben sich aber in der Regel durch den MVV-Beitritt nicht verändert und werden in gewohnter Weise von den bekannten Busunternehmen bedient.

Buslinien, die das MVV-Gebiet verlassen und in einen Nicht-MVV-Nachbarlandkreis fahren, haben ihre alte Liniennummer behalten. Auf diesen Linien gilt bis zur letzten Haltestelle im Landkreis der MVV-Tarif. Für Fahrten in den Nachbarlandkreis gilt weiterhin der bisherige Tarif.

Häufig gestellte Fragen – und Antworten

(Stand: 09.07.2024)