Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfrist für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2021 können im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, die vor dem Fahrplan- und Tarifwechsel am 13. Dezember 2020 erworben wurden, aufgebraucht werden.

Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, können noch bis 31. März aufgebraucht werden. Danach können diese Tickets mit Preisangabe in Euro – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Vorgang erstattet werden.

Die Einzelfahrkarte Kurzstrecke zu 1,70 Euro, die Kinder Tageskarte zu 3,20 Euro und die Fahrrad-Tageskarte zu 3,00 Euro blieben zum Tarifwechsel im Preis stabil und sind auch weiterhin gültig.

Die Preisanpassung für IsarCard-Wochenkarten und -Monatskarten erfolgte bereits zum 13. Dezember 2020, die Umstellung der Wochenkarten der Ausbildungstarife griff ab dem 14. Dezember 2020. Für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung gelten die neuen Preise seit dem 1. Januar 2021. Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München.