Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Der MVV informiert über die Ablauffrist alter Fahrkarten:

Fahrkarten des Zonentarifs (Einzel-, Streifen- und Tageskarten) mit Tarifstand 13. Dezember 2009, deren Preise sich bei der letzten Tarifanpassung geändert haben, verlieren nach dem 15. März 2011 ihre Gültigkeit. Sie müssen also noch bis zum 15. März 2011 aufgebraucht oder gegen Aufzahlung umgetauscht werden.

Der Umtausch erfolgt gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 2,00 pro Umtauschvorgang bei den Kundencentern von S-Bahn München und MVG – und zwar auch über den 15. März hinaus.

Fahrkarten des Zonentarifs, deren Preise sich nicht geändert haben, bleiben weiterhin gültig. Dies ist die Einzelfahrkarte für die Kurzstrecke und für Kinder sowie die Fahrrad-Tageskarte.