Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Kundenkarte

Ihr Ticket im Ausbildungstarif: Kundenkarte plus Wertmarke

Das Fundament des Ausbildungstarifs ist die persönliche Kundenkarte. Diese wird – zusammen mit einer aktuellen Wertmarke für eine Kalenderwoche oder einen Kalendermonat – Ihr gültiger Fahrausweis im Ausbildungstarif sein.

 

Stellen Sie für Ihren Antrag auf eine Kundenkarte diese Unterlagen zusammen:

  • Ausgefüllter Bestellschein
  • Passbild mit 35 x 45 mm (nur bei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 15 Jahren)
  • Bestätigung der Ausbildungsstelle bzw. bei Schülern bis 14 Jahre Bestätigung der Eltern auf dem Bestellschein 
  • Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung oder zum Studium – wie zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Praktikantenvertrag
  • Bestätigung der Wohnadresse durch Personalausweis, Meldebescheinigung oder Mietvertrag

Bestellschein Kundenkarte für Schüler, Auszubildende und Studierende

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Berechtigter Personenkreis beim Ausbildungstarif

Der Ausbildungstarif ist ein Angebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung. Auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen erhalten ihn nur bestimmte Personengruppen: 

  • Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Einrichtung des zweiten Bildungsweges, - Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen und Hochschulen der Bundeswehr
  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Ziffer 1 fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
  • Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist
  • Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes (Qualifikationsebene 1 bis 3) sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes (Qualifikationsebene 1 bis 3) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.

Fragen und Antworten